Neue Zielgruppen
Menschen mit Bildungsgutschein und Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf erreichen.
LOGINWir unterstützen Bildungsträger bei Träger- und Maßnahmenzulassungen, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, begleiten Nachforderungen und schaffen Strukturen, die auch nach der Zulassung funktionieren.
Bildungseinrichtungen erfolgreich zur Trägerzulassung begleitet
Maßnahmenzulassungen 2026 begleitet
Mit einer passenden Träger- und gegebenenfalls Maßnahmenzulassung können Sie förderfähige Weiterbildungen und Coachings anbieten. Eine Zulassung garantiert weder Förderbewilligungen noch Teilnehmende.
Menschen mit Bildungsgutschein und Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf erreichen.
Die Voraussetzungen für öffentlich geförderte Bildungsmaßnahmen schaffen.
Qualitätsmanagement, Teilnehmendenbetreuung und Nachweise nachvollziehbar organisieren.
Förderung ist nicht gleich Förderung. Entscheidend ist, wer gefördert wird und welcher Förderweg zum Angebot passt.
Bei einem bewilligten Bildungsgutschein können förderfähige Lehrgangskosten übernommen werden. Voraussetzung sind die jeweils erforderlichen Zulassungen.
Je nach Betriebsgröße und Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt möglich.
Mit den passenden Zulassungen können Bildungsträger Maßnahmen für geförderte Teilnehmende anbieten und nach den geltenden Regeln abrechnen.
Eine AZAV-Zulassung allein begründet keinen Anspruch auf Förderung, Teilnehmende oder Umsätze.
Wählen Sie aus, was Sie planen. Wir zeigen Ihnen den möglichen nächsten Schritt.
Wir prüfen gemeinsam Ihr Bildungsangebot, den geplanten Förderweg und die Voraussetzungen für eine Träger- und gegebenenfalls Maßnahmenzulassung.
Zum AZAV-Navigator →Beispiel: Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet nach Betriebsgröße.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | 100 % (Soll) | 75 % |
| 50–499 Beschäftigte | 50 % | 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | 25 % | 25 % |
Sonderregelungen: Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder schwerbehinderten Menschen in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Bei entsprechender Betriebsvereinbarung oder tariflicher Regelung sind Zuschläge von fünf Prozentpunkten möglich. Die tatsächliche Förderung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Bewilligung ab.
Förderfähige Weiterbildungskosten können bei Bewilligung vollständig übernommen werden.
60 % bzw. 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz bei Vorliegen der Voraussetzungen. Lehrgangskosten trägt hierbei grundsätzlich der Arbeitgeber.
150 € monatlich bei bestimmten geförderten abschlussorientierten Weiterbildungen.
Quellen und Stand: Bundesagentur für Arbeit, abgerufen Oktober 2026 · Beschäftigtenförderung · Qualifizierungsgeld · Bildungsgutschein
Verändern Sie die Werte. Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung.
Teilnehmende × Unterrichtseinheiten × Preis je UE und Person
Reines Rechenbeispiel, keine Umsatzprognose. Kosten, Auslastung, Förderbewilligung, zugelassener Maßnahmepreis und tatsächliche Abrechnungsbedingungen sind nicht berücksichtigt. Die Kalkulation ersetzt keine AZAV-Maßnahmenkalkulation.
Unterlagen strukturieren. Anforderungen beantworten. Zulassung vorbereiten.
Die Details öffnen sich erst dann, wenn Sie sie brauchen.
Sie senden uns die Rückmeldung Ihrer Zertifizierungsstelle und die bereits eingereichten Unterlagen. Wir ordnen jede Forderung zu und bearbeiten die Punkte strukturiert.
Nachforderung besprechen →Was ist bereits vorhanden, was fehlt?
Anforderungen, Zuständigkeiten und Dokumente ordnen.
Unterlagen erstellen und bestehende Dokumente überarbeiten.
Audit oder Maßnahmenprüfung gezielt vorbereiten.
Rückfragen und Nachforderungen strukturiert bearbeiten.
Eine Zulassung ist kein Endpunkt. Teilnehmermanagement, Dozenten, Qualitätsmanagement und Lernorganisation müssen im Alltag funktionieren und nachvollziehbar bleiben.
Teilnehmerunterlagen, Lerninhalte, Nachweise, Evaluationen und Qualitätsprozesse müssen nicht aus unterschiedlichen Ablagen zusammengesucht werden.
Wir entwickeln diesen Bereich für Bildungsträger weiter. Im Mittelpunkt stehen nachvollziehbare Abläufe und eine praktikable digitale Organisation.
Interesse vormerken →Schildern Sie uns, wo Sie gerade stehen. Wir schauen gemeinsam auf den nächsten sinnvollen Schritt.
AZAV-Unterstützung besprechen →Ein kurzer Kontakt reicht. Trägerzulassung, Maßnahme, Nachforderung oder Audit – beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation.
Ein paar Angaben reichen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.